Hebcare

Hebammenpraxis Ute Schaefer

Betreuung nach der Geburt


 Da werden Hände sein, die dich tragen,

und Arme, in denen du geborgen bist,

und Menschen, die dir ohne Fragen zeigen,

dass du auf dieser Welt willkommen bist.

(Quelle unbekannt)

 Sowohl die Mutter als auch ihr Neugeborenes brauchen nach der Geburt vielerlei Unterstützung.


Ist das Baby erst da, stellen sich tausend neue Fragen – vor allem, wenn Sie Ihr erstes Kind bekommen haben. Wir helfen der ganzen Familie, sich im „neuen Alltag“ zurechtzufinden. Als Wochenbett bezeichnet man die ersten 6 - 8 Wochen nach Geburt eines Kindes, in dieser Zeit erholt sich die Mutter von den Strapazen der Schwangerschaft und der Geburt: Gebärmutter und andere Organe bilden sich zurück, eventuelle Wunden verheilen, bei stillenden Müttern beginnt die Bildung von Muttermilch. Da ist es hilfreich, neben der Unterstützung durch die Familie, eine Hebamme als kompetente Fachfrau zur Seite zu haben. 

 

Wochenbettbetreuung

Wir betreuen Sie als „neue Familie“ in der ersten Zeit nach der Geburt bei Ihnen zu Hause. Egal ob das Kind zu Hause geboren wurde, ambulant im Krankenhaus oder Sie mit Ihrem Baby einige Tage stationär geblieben sind. 

Die Wochenbettbetreuung umfasst:

  • Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Neugeborenen (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht)
  • Nabelpflege beim Neugeborenen
  • Anleitung zum Stillen und Hilfen bei Stillschwierigkeiten
  • Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Neugeborenen
  • Hilfe bei Blähungen
  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und erste Rückbildungsgymnastik
  • Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammriss oder Dammschnitt
  • Beantwortung aller Fragen rund um die „neue Zeit“
  • Beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, etc.
  • Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen

Bis zum 10. Tag nach der Geburt besuchen wir Sie in der Regel täglich. Spätere Termine (bis zu 12 Wochen nach der Geburt) werden ebenso von den Krankenkassen übernommen. Danach kann die Hebamme Sie zur Stillberatung und Ernährungsberatung noch achtmal besuchen oder telefonisch beraten.

Weitere, darüber hinaus gehende Besuche, z.B. nach einer Frühgeburt, werden von den Krankenkassen mit einem ärztlichen Attest übernommen. Natürlich haben Sie auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise nach einer Fehl- oder Totgeburt oder bei krank geborenen Kindern, Anspruch auf Hebammenhilfe.